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Verwaltungsstation

Die Verwaltungsstation gilt aus Referendarssicht als die mit Abstand unbeliebteste Station während des Referendariats. Dies liegt wohl nicht alleine daran, daß hier erstmals während des Vorbereitungdienstes eine Anwesenheitspflicht besteht und damit der ganze Tag in der Dienststelle verbracht werden muß. Dagegen wäre nichts einzuwenden, wenn die Zeit mit sinnvoller Arbeit ausgefüllt wäre. Als störend wird auch häufig empfunden, daß in manchen Dienststellen keine gute Stimmung herrscht. Vielfach läßt sich der Sieg preußischer Sekundärtugenden über Kreativität und Leistung feststellen. Diesen Übeln kann man entgehen, indem man sich diejenigen Dienststellen aussucht, bei denen solche Zustände nicht herrschen. Dies hat der Autor seinerzeit genauso gehalten und ist dabei gut gefahren.

Meistens werden die freien Ausbildungsstellen den Arbeitsgemeinschaften in Listen angeboten, so daß eine gewisse Auswahl möglich ist. In Nordrhein-­Westfalen kann man sich selbständig bei Universitäten und Landschaftsverbänden bewerben. Erklären diese sich zur Ausbildung bereit, kann auch dort – unabhängig von der durch den Regierungsbezirk angebotenen Auswahl – die Verwaltungsstation absolviert werden. Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der Referendargeschäftsstelle über Ihre Möglichkeiten (auch Ausland, Fachanwalt für Verwaltungsrecht o.ä.).
Einzelausbilderinnen und ­-ausbilder in der Verwaltungsstation sind nicht zwingend Volljuristinnen und ­juristen. Dies wirkt sich häufiger nachteilig als vorteilhaft aus. Meistens ist die Qualität der Ausbildung nicht ausreichend, dafür aber wird das Prinzip der Anwesenheitspflicht als Selbstzweck übertrieben. In der Verwaltungsstation wird daher auch der AZV-­Tag (Arbeitszeitverkürzung) häufig genommen. In größeren Rechtsabteilungen von Behörden dagegen herrscht auch im Referendariat das gewohnte, entspanntere Klima und auch entsprechendes Verständnis für die Notwendigkeit des Selbststudiums zur Prüfungsvorbereitung.

Meistens besteht die Möglichkeit des Splittings der Stage in eine Ausbildung bei einer Behörde und einem Verwaltungsgericht oder der Verwaltungshochschule in Speyer. Nutzen Sie diese Möglichkeiten. Das Vorgesagte kann zwar nicht generell verallgemeinert werden. Die Häufigkeit der Klagen der Referendarinnen und Referendare spricht jedoch für sich.

Positive Erfahrungen werden häufig aus kleineren Verwaltungseinheiten berichtet. Dort hat man manchmal Gelegenheit, wichtigere Angelegenheiten zu bearbeiten, und wird sofort als vollwertiger sachverständiger Mitarbeiter angenommen. In den Ausbildungsordnungen ist auch die Teilnahme an Rats­ oder Ausschußsitzungen vorgesehen. Diese Möglichkeit sollte man unbedingt wahrnehmen, auch wenn diese Veranstaltungen zumeist abends stattfinden.

Mehr Informationen finden Sie auf unseren Seiten zu Unterhaltsbeihilfe, Stationszeugnis, Anwaltstation und Rechtsreferendariat ganz allgemein.



Michael W. Felser
Rechtsanwalt
Felser Rechtsanwälte und Fachanwälte
Autor von "Das erfolgreiche Rechtsreferendariat"
3. Auflage, Bund-Verlag

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